Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von FunAct AG, Girixweg 46, CH-5000 Aarau

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln den Geschäftsverkehr mit der FunAct AG (nachstehend FA genannt) betreffend aller Angebote (Naturwagen, Lodges, ecoModulHaus, Trenntoiletten, etc.) und den entsprechenden Dienstleistungen, ohne dass sie vom Kunden explizit akzeptiert werden müssen.
Der Kunde akzeptiert diese AGB mit Annahme der Offerte, spätestens aber mit der Entgegennahme des Produktes oder der Bezahlung einer Teilrechnung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch FA ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Offerten & Angebote

Die Offerte von FA und die daraus resultierende Auftragsbestätigung beinhalten die darin aufgeführten Leistungen. FA ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu übernehmen. Alle Leistungen werden im Kauf- bzw. Werkvertrag geregelt. Nachträgliche Änderungen können in Absprache mit FA erfolgen. Auf eine allfällige Kostenfolge wird hingewiesen und gemäss Absprache verrechnet.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Inhalt einer Auftragsbestätigung ist massgeblich für den Vertragsinhalt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Pläne und Machbarkeitsstudien

FA behält alle Rechte an den Unterlagen (Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge, etc.), die dem Kunden übergeben werden. Diese Unterlagen dürfen Dritten weder schriftlich noch mündlich zugänglich gemacht, vom Kunden selber zweckwidrig oder zu geschäftlichen Zwecken verwertet werden.
Ausnahme ist das Weitergeben der Unterlagen an Behörden oder Finanzinstitute, welche Einsicht zur Klärung der Machbarkeit oder zur Ausführung benötigen.
Bei Kaufabschluss gehen diese Rechte an den Käufer über.

4. Preise

Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, wenn sie ausgewiesen ist.
Der Kunde verpflichtet sich, ausser im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung einer anderen Zahlungsweise, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Bei Werkverträgen ist die Vergütung, wenn kein Zahlungsplan vorliegt, bei Abnahme durch den Kunden fällig. Das gilt auch für Teilabnahmen. FA kann auch die Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen verlangen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Preis- und Sortimentsänderungen bleiben jederzeit und ohne Mitteilung vorbehalten.

5. Ausführung

FA ist befugt, für die Erfüllung der von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte beizuziehen. Der Kunde stellt sicher, dass FA und die von ihm beigezogenen Dritten gemäss vorgängiger Absprache, jederzeit Zugang zum Grundstück haben auf dem das Werk errichtet werden soll.
Der Kunde stellt sicher, dass vor Ort genügend Platz für die Lagerung der Materialen zur Verfügung steht.
Die vereinbarten Liefertermine werden so gut wie möglich eingehalten. Teillieferungen und verspätete Lieferungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Sie bilden auch keinen Grund für Preisermässigungen, Schadenersatz, Konventionalstrafe oder der Geltendmachung irgendwelcher Kosten. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.

6. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche müssen ohne Verzug bei FA angemeldet werden.
Im Gewährleistungsfall leistet FA zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung der Mängel mittels Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.
FA kann die Nacherfüllung verweigern, wenn Nacherfüllung nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist. Die Gewährleistung für Werke beginnt mit der Abnahme des Werkes durch den Kunden.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden durch Witterungseinflüsse (Gewitter, Hagelschlag, Wind, etc.). Dem Kunden wir empfohlen, frühzeitig eine entsprechende Gebäudeversicherung abzuschliessen. Keine Gewährleistung wird geleistet bei Glasbruch; es wird der Abschluss einer separaten Glasbruchversicherung empfohlen.
Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemässer Behandlung durch den Besteller oder in deren Auftrag handelnden, insbesondere bei Reparaturen oder anderen Eingriffen.

Einzelne Komponenten des Werkes können separate Herstellergarantien haben, welche auf den Produktinformationsblättern aufgelistet sind. Diese Herstellergarantien sind nicht Vertragsbestandteil.
FA tritt nicht für Herstellergarantien ein, kann jedoch den Vertragspartner bei der Geltendmachung dieser Garantien unterstützen, falls eine berechtigte Forderung vorliegt.

7. Haftung

FA haftet dem Kunden für sorgfältige Ausführung der Dienstleistung. FA und deren Unternehmen haften nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Selbstverschulden verursacht wurden. Die Schadenersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden unmittelbaren Schaden begrenzt. Schadenersatz für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Zusätzliche und ergänzende Bestimmungen für Bestellungen im Online-Shop

Diese zusätzlichen Bestimmungen gelten für Bestellungen, welche Kunden über den durch FA geführten Online-Shop abschliessen.

  1. Die Vorstellung und Beschreibung der Waren auf der Internetseite und im Online-Shop stellt kein Vertragsangebot dar.
  2. Mit der Bestellung einer Ware durch «kostenpflichtig bestellen» am Ende des Bestellvorgangs, wird die Bestellung rechtsgültig. Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert. Verbraucher erhalten eine E-Mail mit den Bestelldaten.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen, wenn nichts anderes erwähnt. Versandkosten sind nicht im angezeigten Preis enthalten und können zusätzlich anfallen. Im Normalfall gilt Vorkasse, andere Zahlungsarten nach Absprache.
  4. Die Lieferung erfolgt – sofern die Beschreibung eines gewählten Produkts nicht explizit Abweichendes festlegt oder FA den Kunden nach Bestellungseingang informiert – innerhalb von 7 Werktagen (abgehend bei FA). Diese Frist beginnt am Tag des Zahlungseinganges.
  5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch FA hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
  6. Bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises ist die Ware Eigentum von FA.
  7. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

9. Datenschutz

FA verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

10. Schlussbestimmungen, geltendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand CH-5000 Aarau – gegenwärtiger Firmensitz von FA. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

FunAct AG, Juli 2022